Allgemeine Geschäftsbedingungen der
DISATEL Kommunikations Ltd. & Co. KG, nachfolgend Firma DISATEL genannt.
1. Geltungsbereich
Sämtliche Lieferungen, Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, in jeder Weise freibleibend. Zu unseren Angeboten gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, etc. sind nur annährend als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn dies wurde von uns schriftlich zugesichert. Die Berechtigung von Druckfehlern und Irrtümern sowie geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung, soweit diese nicht einer vertraglichen Verpflichtung widersprechen, bleibt der Firma DISATEL vorbehalten und stellen keine Mängel dar. An den erteilten Auftrag ist der Kunde vier Wochen gebunden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Preise, Zahlung und Verzug
Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und verstehen sich ohne Kosten für Fracht, Transport, Versicherung, Verpackung und den gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben. Soweit nichts anders vereinbart, gilt der am Tag der Lieferung allgemein gültige Listenpreis der Firma DISATEL. Rechnungsstellung erfolgt mit Belieferung, die Belieferung des Kunden gegen Nachnahme, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Lieferung auf offene Rechnung ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb der in den Rechnungen der Firma DISATEL angegebenen Zahlungsfristen zu leisten. Schecks werden nicht als Zahlungsmittel angenommen. Skonti dürfen nur beansprucht werden, wenn diese von der Firma DISATEL in der Rechnung zugesagt worden sind. Der Abzug vereinbarter Skonti ist in jedem Fall nur unter der Bedingung zulässig, dass der Kunde nicht mit anderen Zahlungen im Verzug ist. Von der Firma DISATEL dem Kunden eingeräumte oder vereinbarte Zahlungsziele kann die Firma DISATEL jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, eingehende Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug ist die Firma DISATEL berechtigt, Verzugszinsen zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren oder weiteren Schadens bleibt der Firma DISATEL vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden sämtliche Forderungen der Firma DISATEL aus der gesamten Geschäftsbeziehung sofort fällig.
4. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Zurückbehaltungsrechte des Kunden, wenn diese nicht aus demselben Rechtsverhältnis beruhen.
5. Lieferung, Versand und Gefahrübergang
Lieferungen erfolgen ab Lager Gomaringen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Firma DISATEL ist berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus, z.B. direkt vom Herstellerwerk, zu liefern. Die jeweiligen Bedingungen gelten dann entsprechend. Teillieferungen und Teilleistungen durch die Firma DISATEL sind zulässig. Unvorhergesehene Leistungshindernisse, auch bei den Vorlieferanten, hat die Firma DISATEL nicht zu vertreten und berechtigen die Firma DISATEL, Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben und Liefertermine angemessen zu verlängern. Die Firma DISATEL ist nur im Rahmen der ordnungsgemäßen Eigenbelieferung zur Leistung verpflichtet und übernimmt keine Haftung für das Risiko der Beschaffung. Dies gilt auch im Fall des bereits eingetretenen Lieferverzuges. Angegebene Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte. Ausdrücklich vereinbarte Liefertermine gelten mit Anzeige der Versandbereitschaft und bei Versendung der Ware als eingehalten. Liefertermine gelten ausschließlich unter der Bedingung der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Eigenbelieferung der Firma DISATEL sowie dem Ausschluss der Haftung der Firma DISATEL für leichte Fahrlässigkeit. Im Falle eines andauernden Leistungshindernisses von mehr als drei Monaten ist der Kunde berechtigt, unter angemessener Nachfristsetzung, die mindestens zwei Wochen betragen muss, für den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Wurde eine bestimmte Beförderungsart nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, erfolgt die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart durch die Firma DISATEL ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn, den Frachtführer oder Lagerhalter gilt als Beweis für eine einwandfreie Beschaffenheit der Waren sowie der Transportverpackung und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen die Firma DISATEL wegen Beschädigung aus.
6. Gewährleistung
Vertragsgegenstand ist ausschließlich die verkaufte Ware mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der beiliegenden Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von der Firma DISATEL ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der gelieferten Waren, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, kann die Firma DISATEL keine Gewährleistung übernehmen. Von der Gewährleistungspflicht auch nicht umfasst sind Schäden, die durch Abnutzung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist die Firma DISATEL zudem befreit, wenn an den Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Kunden selbst oder Dritte vorgenommen worden sind. Die Haftungsbefreiung gilt ebenso für Schäden, die auf die Verwendung von Fremdzubehör zurückzuführen sind.
Bei unerheblichen Mängeln an neuen Waren hat die Firma DISATEL ein Recht auf Nachbesserung unter angemessener Fristsetzung durch den Kunden. Verlangt der Kunden in anderen Fällen Nacherfüllung, kann die Firma DISATEL nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Besteht über die Höhe der Minderung Streit, wird hierzu ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt, der durch die IHK Reutlingen bestimmt wird. Im Falle des Rücktritts, der schriftlich gegenüber der Firma DISATEL erklärt werden muss, wird dem Kunden unter der Voraussetzung der Rückgabe der mangelhaften Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden der Wert gutgeschrieben, der sich aus der so genannten Zeitwertberechnungsmethode ergibt. Macht der Kunde darüber hinaus einen Schadensersatz geltend, ist dieser auf das negative Interesse des Kunden beschränkt. Es gelten ergänzend die Regelungen gemäß Ziffer 9 dieser Bedingungen.
Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt zwei Jahre ab Rechnungsdatum der Firma DISATEL. Die Gewährleistung für gebrauchte Waren wird ausgeschlossen. Der Ablauf der Verjährung wird durch Verhandlungen über die Gewährleistung nicht gehemmt, wenn der Kunde dies der Firma DISATEL nicht vorab schriftlich mitgeteilt hat. Mängel können nur unverzüglich, maximal binnen einer Woche, nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware und unter Einräumung einer sofortigen Nachprüfung durch die Firma DISATEL, schriftlich unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware nicht an den Kunden unmittelbar, sondern an einen vom Kunden benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Kunde die Ware seinerseits weiterleitet. Mängel, die auch bei der gebotenen Prüfung nicht festgestellt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung geltend zu machen. Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware abzunehmen und sachgemäß zu lagern. Gewährleistungsansprüche aufgrund nicht ordnungsgemäß angezeigter Mängel sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mängelanzeigen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Rückgriffe des Unternehmers gegen die Firma DISATEL wegen Aufwendungen für Gewährleistungen aus einem Verbrauchsgüterkauf sind ausgeschlossen, wenn diese nicht zur Erfüllung einer rechtskräftig festgestellten Forderungen des Verbrauchers erfolgt sind. Die Rückgriffsansprüche verjähren in zwei Jahren nach Rechnungsdatum der Firma DISATEL entsprechend der Ziffer 6 Abs. 3 dieser Bedingungen.
Bei Transportschäden ist vor der Abnahme und der Entladung der Ware eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Spediteur, Paketdienste usw. zu veranlassen, und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schadensaufnehmenden Stelle einzuholen. Der Kunde obliegt die Einhaltung von Ausschlussfristen z.B. nach den Allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Kunde einzustehen.
Der bei der Lieferung von Waren von der Firma DISATEL zu beachtende Sorgfaltsmaßstab ist der eines Unternehmers.
Der Nachweis eines Mangels sowie dessen Vorliegen zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs obliegen dem Kunden. Ist ein Gewährleistungsfall gegeben, ist der Kunde verpflichtet, vor einer Geltendmachung gegenüber der Firma DISATEL eine Durchsetzung der Ansprüchen gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen, wenn der Hersteller seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland hat und die Firma DISATEL zu diesem Zweck dem Kunden alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellt und mögliche eigene Ansprüche auf Verlangen des Kunden gegen den Hersteller an den Kunden abtritt. Soweit eine Garantie durch die Firma DISATEL erfolgt, gilt diese nur gegenüber dem Endverbraucher. Der Kunde unterstützt die Firma DISATEL weitestgehend bei der Erfüllung des Garantieversprechens.
Für Akkus und Batterien kann die Firma DISATEL keine Gewährleistung übernehmen.
Kostenvoranschläge sind Arbeitszeit und die Leistung kostenpflichtig. Die für einen Kostenvoranschlag entstehenden Kosten werden dem Kunden entsprechend dem allgemein gültige Listenpreis der Firma DISATEL gesondert in Rechnung gestellt, sofern der Kunde nach erfolgter Untersuchung von seinem Auftrag zurücktritt.
Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von vier Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann die Firma DISATEL nach Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen. Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässig verursachte Beschädigung oder Untergang des Gegenstandes. Nach Ablauf dieser dreimonatigen Frist ist die Firma DISATEL berechtigt, den Auftragsgegenstand zur Deckung ihrer Forderung freihändig zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
Der Kunde verpflichtet sich, nur in angemessener Form für die von der Firma DISATEL gelieferten Waren Werbung zu betreiben. Dem Kunden ist bekannt, dass unrichtige eigenschaftsbezogene Werbung zu Gewährleistungsansprüchen führen kann. Der Kunde verpflichtet sich, die Firma DISATEL von den Folgen solcher Werbung freizustellen und jeglichen Schaden zu ersetzen, der der Firma DISATEL durch die Verletzung dieser Verpflichtung entsteht.
7. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Dem privaten Endverbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Gesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung an Firma DISATEL, Bahnhofstraße 5, D-72810 Gomaringen. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Transportkosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Eine Prüfung ist gleichzusetzen der Möglichkeiten wie Sie im Fachhandel gegeben sind. Ein Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht, wenn das Rechtsgeschäft zu gewerblichen oder der selbständigen beruflichen Tätigkeit des Käufers dienenden Zwecken abgeschlossen wurde. Firma DISATEL nimmt bei der Rückabwicklung eines Vertrages nur Ware in der unbeschädigten Originalverpackung mit vollständigem Zubehör zurück. Alle gelieferten Gegenstände müssen zurückgegeben werden. Die Sendungen müssen die Firma DISATEL frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten (z. B. Zustellgebühr) erreichen. Rücksendungen, deren Zustellung unfrei oder per Nachnahme erfolgt, werden nicht angenommen.
8. Datenschutz
Die Daten des Bestellers werden unter Berücksichtigung der §§ 28, 34 Bundesdatenschutzgesetz EDV-mäßig gespeichert.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jeder Servicetätigkeit ein Verlust von im Gerät gespeicherten persönlichen Daten (Telefonnummern, Namen, Bilder, Einstellungen, etc.) auftreten kann. Eine Haftung hierfür kann von uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht übernommen werden. Eine Datensicherung kann durch Firma DISATEL nicht durchgeführt werden.
9. Haftung
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt. Dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden.
10. Gewerbliche Schutzrechte
Gelieferte Waren dürfen nicht ohne das von der Firma DISATEL oder den Vorlieferanten der Firma DISATEL angebrachte Warenzeichen verkauft werden. Bundles, unabhängig davon, ob es sich um Soft- und/oder Hardware handelt, dürfen nicht getrennt und die jeweilige Waren einzeln verkauft werden. Seriennummern dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Im Übrigen ist dem Kunden jegliche und/oder weitere Verwendung der Warenzeichen der Firma DISATEL, insbesondere für Werbezwecke, untersagt. Klischees der Firma DISATEL bleiben auch nach voller Bezahlung im Eigentum der Firma DISATEL. Bei Verletzung gewerblicher Schutzrechte von Dritten, haftet die Firma DISATEL nur, insoweit dies der Firma DISATEL bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden und der Kunde insoweit rechtskräftig in Anspruch genommen wird. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Rechnungsendbetrag der gelieferten und das Schutzrecht verletzenden Waren beschränkt.
11. Rücksendungen
Von der Firma DISATEL gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Firma DISATEL zurückgenommen. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden und originalverpackt und vollständig sein (komplette, unbeschädigte Originalverpackung, Zubehör, Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial usw.). Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% (mindestens EURO 15,-) für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben. Sonderbestellungen bzw. Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Alle Rücksendungen an die Firma DISATEL, die nach der Zustimmung durch die Firma DISATEL vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Dies gilt auch für den zufälligen Untergang der Ware. Die Sendungen müssen die Firma DISATEL frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten (z.B. Zustellgebühr) erreichen. Rücksendungen, deren Zustellung unfrei oder sogar per Nachnahme erfolgt, werden nicht angenommen.
12. Telefaxrundschreiben und E-Mail-Informationen
Die Firma DISATEL nutzt die Form von Telefaxrundschreiben und E-Mail-Informationen, um Ihre Vertriebspartner und Kunden über Neuheiten und Angebote zu informieren. Der Vertriebspartner / Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, dieser Form der Informationsbereitstellung schriftlich zu widersprechen.
Mit der Registrierung und Weitergabe seiner E-mail Adresse an DISATEL willigt der Vertriebspartner / Kunde die Aufnahme in den Informationsverteiler ein und erhält somit regelmäßig Informationen per E-mail.
13. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, über Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware bestehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
14. Zusatzbedingungen für Händler
a) Der Unterhändler ist verpflichtet, bei seiner Vermittlungstätigkeit die Interessen der vermarkteten Firmen/Produkte zu wahren.
b) Der Unterhändler ist verpflichtet, Rechtsformänderungen seiner Firmierung sowie Adress- und Bankverbindungsänderungen der DISATEL umgehend schriftlich mitzuteilen.
c) Die Identität des Kunden ist durch Vorlage eines gültigen Personalausweis und EC-Karte oder Kreditkarte zu überprü,fen. Bei Einzelfirmen oder Kapitalgesellschaften vergewissert sich der Unterhändler, dass die Vertragsformulare ausschließlich durch hierzu berechtigte Personen unterzeichnet werden. Gegebenenfalls verlangt der Unterhändler die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht. Vor Unterzeichnung prüft der Unterhändler mit dem Kunden eingehend die Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Im Falle von Betrug oder Missbrauch werden alle Konditionen ohne Einhaltung von Fristen ungültig und eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet.
Händlern ist es untersagt, die bezogenen Produkte in Märkten ausserhalb von Deutschland zu verkaufen, bzw. in denen noch keine Typenzulassung für das Produkt erteilt wurde oder in solchen, die als außereuropäisch gelten. Dem Vertriebspartner ist es untersagt Distributionsgeschäft zu betreiben. Außerdem ist es untersagt ohne Zustimmung der Firma DISATEL die bezogenen Produkte gewerblich weiterzuverkaufen. Der Händler muss sich grundsätzlich selbst um die Einhaltung von Exportvorschriften des Bundesausfuhramtes und jeglichen Ausfuhrbestimmungen, die die Ware bedingt, bemühen. Erfüllungsort / Gerichtsstand Erfüllungsort ist Tübingen. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist Tübingen auch Gerichtsstand.
15. Angebotsrestriktionen
Diese Angebotsrestriktionen treten ab dem 01.01.2009 in Kraft. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter ggf. Unterhändler. Gemäß des Vertriebspartnerverhältnisses ist mit der Zusammenarbeit bezweckt, Kunden zu akquirieren, die über die Grundgebühren hinaus Gesprächsgebühren generieren. Deshalb gelten die folgenden Angebotsrestriktionen:
- Der Partner ist nur dann berechtigt, einem Endkunden zwei 24-Monatsverträge anzubieten und freizuschalten, wenn der Kunde dazu zwei Handys erhält und die Tarife ein monatliches Commitment (Grundgebühr / Paketpreis / Mindestumsatz) von je mindestens 14,95 Euro (brutto) haben.
- Angebote mit mehr als 2 Verträgen pro Endkunde sind nicht zulässig.
- Die Vermarktung mit Bargeldauszahlungen ist nicht gestattet.
- Für den Wert von Zugaben an den Endkunden gelten folgende Wertgrenzen: Tarife mit Commitment < 8,00 Euro (brutto): keine Zugaben / Auszahlungen erlaubt Tarife mit Commitment < 10,00 Euro (brutto): maximal 50% des über die 24-monatige Laufzeit anfallenden monatlichen Commitments. Tarife mit Commitment < 14,95 Euro (brutto): maximal 60% des über die 24-monatige Laufzeit anfallenden monatlichen Commitments. Tarife mit Commitment >= 14,95 Euro (brutto): maximal 75% des über die 24-monatige Laufzeit anfallenden monatlichen Commitments. Beispiel: Tarif mit Grundgebühr 20,00 Euro (brutto) je Monat. Maximale Zugabe (24 * 20,00 Euro * 75% = 360 Euro)
- Sämtliche Tarife dieser Vereinbarung dürfen nicht in Kombination mit einem Discount-Tarife (blau, klarmobil) kombiniert beworben werden. Bei Verstoß des Partners gegen eine oder mehrere der vorgenannten Angebotsrestriktionen ist freenet/mobilcom berechtigt künftige Aktivierungen des Partners abzulehnen.
Bei jedem Verstoß durch den Partner gegen die oben genannten Angebotsrestriktionen wird unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro je Marketingaktion zur Zahlung an freenet/mobilcom fällig. Gleiche Angebote in unterschiedlichen Medien werden dabei als unterschiedliche Marketingaktionen betrachtet. Der Partner verpflichtet sich, seine Untervertriebspartner über die
Angebotsrestriktionen zu informieren und entsprechend zu verpflichten. Bei einem festgestellten Verstoß eines Untervertriebspartners gegen die Angebotsrestriktionen wird freenet/mobilcom den Partner informieren. Der
Partner verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen einzuleiten, um die Einhaltung der Angebotsrestriktionen sicherzustellen. Bei einem wiederholten Verstoß eines Untervertriebspartners wird unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zur Zahlung an freenet/mobilcom
fällig. Es wird eine Vertragsstrafenhöchstsumme von 50.000 Euro je Kalenderquartal festgelegt.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, Tübingen. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma DISATEL. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. E-Mails genügen nicht dem Schriftformerfordernis.
Stand Dezember 2008, DISATEL Kommunikations Ltd. & Co. KG |